IAB nach §7g EStG
Es steht seit Jahren im Gesetz. Es ist vollständig legal. Und es wird erschreckend selten genutzt, weil niemand proaktiv darauf hinweist.
Wenn ich mit Unternehmern über Steueroptimierung spreche, frage ich meistens als erstes: Kennst du den Investitionsabzugsbetrag? Die Antwort ist in den meisten Fällen entweder Nein, oder ein vages Ja, aber ich glaube mein Steuerberater hat das mal erwähnt. Beides läuft auf dasselbe hinaus: Das Instrument wird nicht genutzt. Und das kostet Jahr für Jahr bares Geld.
Dabei ist der IAB nach §7g EStG eines der wirkungsvollsten legalen Steuerinstrumente die das deutsche Steuerrecht kennt. Nicht für Konzerne, nicht für Spezialfälle, sondern für ganz normale Unternehmer und Freiberufler die in ihr Geschäft investieren wollen.
Was der IAB überhaupt ist
Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es, bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts bereits in dem Jahr steuerlich abzuziehen, in dem die Investition geplant wird. Nicht wenn die Investition getätigt wurde. Vorher. Das ist der entscheidende Punkt.
Was das konkret bedeutet: Du planst im laufenden Jahr eine Investition von 100.000 Euro in eine Maschine, ein Fahrzeug, ein technisches Gerät oder ein anderes bewegliches Wirtschaftsgut. Du kannst 50.000 Euro davon sofort von deinem zu versteuernden Gewinn abziehen, noch bevor du einen einzigen Euro ausgegeben hast. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent bedeutet das eine sofortige Steuerersparnis von 21.000 Euro. Im laufenden Jahr. Ohne Tricks. Ohne Graubereich.
Für wen der IAB gilt
Der IAB gilt für Einzelunternehmer, Personengesellschaften und GmbHs, jeweils mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Für Einzelunternehmer und Freiberufler gilt eine Gewinngrenze von 200.000 Euro im Jahr der Inanspruchnahme. Für GmbHs gilt stattdessen eine Betriebsvermögensgrenze.
Die Investition muss in den folgenden drei Jahren tatsächlich getätigt werden. Das geplante Wirtschaftsgut muss beweglich sein, also nicht fest mit einem Gebäude verbunden. Und es muss zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.
Das klingt nach mehr Einschränkungen als es sind. In der Praxis kommen erschreckend viele Unternehmer für den IAB in Frage ohne es zu wissen.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Ein selbstständiger KFZ-Gutachter plant die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für 80.000 Euro. Er nutzt das Fahrzeug ausschließlich betrieblich. Sein Jahresgewinn liegt bei 130.000 Euro.
Ohne IAB versteuert er 130.000 Euro. Mit IAB zieht er 40.000 Euro ab, also 50 Prozent der geplanten Investition, und versteuert nur noch 90.000 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von etwa 42 Prozent spart er rund 16.800 Euro Einkommensteuer, noch im Jahr der Planung, nicht erst wenn das Fahrzeug tatsächlich angeschafft wird.
Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung wird der IAB dann wieder hinzugerechnet, gleichzeitig aber die reguläre Abschreibung und eine mögliche Sonderabschreibung nach §7g Absatz 5 von weiteren 20 Prozent genutzt. Der Effekt: Die Steuerlast wird in die Zukunft verschoben, in der Regel in Jahre mit niedrigerem Gewinn, was den Gesamteffekt weiter verstärkt.
Was viele nicht wissen: TinyHouses als IAB-fähige Investition
Ein Bereich der aktuell besonders interessant ist: TinyHouses auf Rädern. Ein TinyHouse das auf einem Fahrgestell steht und damit als bewegliches Wirtschaftsgut gilt, kann unter bestimmten Voraussetzungen IAB-fähig sein. Das kombiniert die sofortige Steuerersparnis durch den IAB mit laufenden Mieteinnahmen aus der Ferienvermietung und weiteren Abschreibungsmöglichkeiten.
Das ist keine Standardlösung für jeden. Aber für Unternehmer die ohnehin investieren wollen und eine renditeträchtige Anlage suchen, ist die Kombination aus steuerlichem Hebel und laufendem Ertrag außergewöhnlich attraktiv.
Warum der IAB so selten genutzt wird
Die ehrliche Antwort ist unangenehm: Weil klassische Steuerberater reaktiv arbeiten. Sie erfassen was war, nicht was kommen könnte. Der IAB muss aktiv geplant werden, im laufenden Jahr, bevor die Steuererklärung eingereicht wird. Wer erst nach Ablauf des Jahres fragt ob noch etwas möglich ist, hat den IAB in den meisten Fällen bereits verpasst.
Dazu kommt dass viele Steuerberater schlicht keine Zeit haben proaktiv mit jedem Mandanten Investitionsplanungen durchzugehen. Das System ist auf Masse ausgelegt, nicht auf individuelle Gestaltung.
Was du jetzt tun solltest
Wenn du in den nächsten drei Jahren planst in dein Unternehmen zu investieren, egal ob Fahrzeug, Maschine, technisches Equipment oder ein anderes bewegliches Wirtschaftsgut, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt um zu prüfen ob der IAB für dich nutzbar ist. Nicht nach Abgabe der Steuererklärung. Jetzt.
Die Frage ist einfach: Hast du eine konkrete Investition in Planung? Und ist dein Jahresgewinn unter 200.000 Euro? Wenn beides zutrifft, lohnt sich ein genauer Blick fast immer.
“Die teuerste Entscheidung ist oft keine Entscheidung. Jedes Jahr das ohne optimierte Struktur vergeht, kostet dich bares Geld.”
